Schweppes-Turnier 2022: Sieg für Karl Zottl & Karl Auzinger im Chapman Vierer

„Ein Tonic ohne Alkohol ist ginlos!“ Das sagten sich viele Golfer beim gestrigen Turnier unseres Partners Schweppes. 

 

Und so genehmigten sie sich zur Auflockerung bereits vor dem Start einen wunderbaren Gin Tonic an der eigens aufgebauten Bar, an der es auch bei der Rückkehr nach der Runde großartigen Gin von THE GIN aus Mondsee zu verkosten gab.

 

Also stand einer wunderbaren als Chapman Vierer ausgetragenen Runde nichts mehr im Wege. Und am Ende hieß es einmal mehr: Wer soll Karl und Karl eigentlich schlagen? Die beiden Vierer-Experten Charly Auzinger und Charles Zottl brachten eine 76 nach Hause und verwiesen die Paarungen Grafinger / Sonntagbauer (81) und Austaller / Lebelhuber (84) klar auf Rang 2 und 3.

 

Netto konnten sich Karin und Thomas Rusin (65) vor Johann Pamminger und Hannes Eisner (66) sowie Robert und Gitta Schön (68) durchsetzen.

 

Eine Premiere gab es bei den Sonderwertungen: Der ohnehin erfolgsverwöhnte Charles Zottl konnte zum ersten Mal in seiner Karriere den „Nearest to the pin“ holen und meinte glücklich: „Beim Longest Drive hätte ich eh nie eine Chance gehabt, also musste es beim Nearest passieren!“ Apropos Longest Drive: Dieser ging an Jutta Rieger (Golf Regau) unangefochten auf der 14. Wir gratulieren allen recht herzlich.

 

Herzlichen Dank an dieser Stelle an unseren Partner Schweppes sowie alle, die gestern einmal mehr zu einer gelungenen Veranstaltung am GC Traunsee Kirchham beigetragen haben.

 

Der Autor dieser Zeilen gönnt sich nun einige Tage in Südtirol und wünscht Euch einen traumhaften (Golf-)Sonntag. Insofern ergibt alles wieder einen Gin!

 

Euer Tom Edtmeier

0
Feed

Einen Kommentar hinterlassen

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.